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3 England: das Handelsgut

3.2 Lockes Arbeitstheorie

3.2.1 Ende des Gildenmonopols

Der Bürgerkrieg ab 1641 führte zu einer Schwächung der von der Krone abhängigen Company of Stationers, da deren Fundament auf dem seitens der Krone gewährten Kontrollrecht über das Druckwesen ruhte und dieses infolge der Abschaffung der Monarchie hinfällig wurde.1) Die Zahl der Druckwerke stieg nach dem Ende der Wirksamkeit des Star Chamber Decrees vorübergehend gewaltig an.

Bürgerkrieg

Die Zeit bis zum Ende der puritanischen Regierung bis 1660 waren für die Buchhändler von Unsicherheiten und Unklarheiten geprägt. Die Gilde setzte sich jedenfalls intensiv für die Wiedereinführung der Ausschließlichkeitsrechte ein. In der Eingabe der Gilde an das Parlament von 1643 beklagten die Buchhändler erneut Überkapazitäten: Es gebe zu viele Drucker, zu viele Druckerpressen an versteckten Orten, zu viele Lehrlinge, ohne die praktischen Kontrollmöglichkeiten durch die Gilde zu viel unerwünschte Druckschriften und ohne das right to copy keinen Anreiz für den Buchhandel, dem Staat bei der inhaltlichen Kontrolle zu helfen.

Die Argumentation der Verleger umfasste mittelbar die Drohung, dass die mangelnde Fürsorge der Regierung für die Gilde dazu verleite, kirchen- und regierungskritische Schriften zu drucken2) bzw. dass die Gilde keine regierungskritischen Schriftendrucken würde und deshalb das exklusive Recht, zu Drucken und Bücher auf den Markt zu bringen, bei der GIlde liegen sollte.

1643 wurde die ursprünglichen Regelung mit Vorzensur, Druckmonopol und Registrierungspflicht für Bücher wieder eingeführt. In der »Ordinance for correcting and regulating the Abuses of the Press« (1643) hieß es insoweit:

That no […] Book, Pamphlet, or Paper, shall from henceforth be printed […] or put to Sale, by any Person […], unless the same be first approved of, and licensed [by] such Person [appointed] for the Licensing of the same, and entered in the Register Book of the Company of Stationers, […] and that no Person or Persons shall hereafter print, or cause to be re-printed, any Book […] or Part of Book […]

Hiergegen wandte sich Miltons Areopagitica, eine 1644 veröffentlichte, tatsächlich nicht gehaltene »Rede an das englische Parlament«. Er kritisierte aber nicht die exklusiven Kopierrechte, sondern dass einige Inhaber von Ausschließlichkeitsrechten sich ausschließlich für die Zensur einsetzten, weil sie ihre Vorrangstellung bewahren wollten.3) 1647 und 1649 gab es weitere Zensurgesetze.

Licensing Act (1662)

<html> <figure class=„rahmen medialeft“> <a title=„Godfrey Kneller [Public domain], via Wikimedia Commons“ href=„https://commons.wikimedia.org/wiki/File%3ACharles_II_of_England_by_Kneller.jpg“><img width=„512“ alt=„Charles II of England by Kneller“ src=„https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/f/fa/Charles_II_of_England_by_Kneller.jpg/512px-Charles_II_of_England_by_Kneller.jpg“/></a> <figcaption class=„caption-text“>Karl II. von England</figcaption> </figure> </html>

1662, nach Wiederherstellung der Monarchie mit Charles II. als König4), wurde die seit einem Jahrhundert praktizierte Aufteilung der Rechte durch den Licensing Act hoheitlich anerkannt. Der Licensing Act 1662 betraf nicht nur die Zensur, sondern war auch der Ansatzpunkt für das Ausschließlichkeitsrecht der Gilde. Mit der Regelung war die Kontrolle der Gilde über die Zahl der Drucker und Lehrlinge, die Beschränkung des Druckens auf London und das Register über die Kopierrechte verbunden.5)

Ziffer III des Licensing Act (1662)6) sah vor, dass Bücher und andere Schriftstücke nur gedruckt werden durften, wenn sie zensiert und im Register der Company of Stationers eingetragen waren (»All books prohibited to be printed that are not entered in the register of the Company of Stationers, and licensed.«).

Ziffer VI enthielt das strafbewehrte Verbot des Drucks oder Imports von Büchern, »which any person or persons by force or virtue of any letters patent, have the right, privilege, authority, or allowance, soley to print.« Die privilegierten Werke fielen nach Ziffer XXII nicht unter das Gesetz; vielmehr galten die Privilegien wieder. Der namentlich in Ziffer XXIII genannte John Streater, der ebenfalls nicht unter das Gesetz fiel, wurde für seine Standhaftigkeit unter der Diktatur Cromwells belohnt. Er übernahm den Druck der Rechtsbücher, über deren Patent er zu dieser Zeit mit der Familie Atkins verhandelte.7)

Es war weitgehend eine Wiederholung des Star Chamber Decrees 1637, ergänzt in Ziffer XXV um eine zeitliche Befristung für die gesamte Regelung, die aber keine Besonderheit darstellt. Das House of Commons ließ zu dieser Zeit nur befristete Gesetze zu, um dem König nicht die Möglichkeit zu geben, wie vor dem Bürgerkrieg über einen längeren Zeitraum ohne das Parlament zu regieren.

Das Gildenmonopol endete schließlich nach der Glorreichen Revolution.

  • 1624 – Statute on Monopolies
  • 1637 – Star Chamber Decree
  • 1641 – Bürgerkrieg – Wegfall der von der Krone gewährten Sonderrechte (Auflösung der Sternkammer)
  • 1643 – Wiedereinführung Druckmonopol, Zensur und Registrierungspflicht für Bücher (Parlament)
  • 1662 – Licensing Act – Krone
  • 1679 – Licensing Act nicht verlängert, Parlament aufgelöst
  • 1685 – Licensing Act wieder in Kraft
  • 1688 – Glorreiche Revolution
  • 1695 – Licensing Act nicht mehr verlängert
  • 1710 – Statute of Anne

1695 endete das Rechtssystem der Buchhändler, da der die Druckerlaubnis regelnde Licensing Act auslief und nicht mehr verlängert wurde.8) An die Stelle der Gildenordnung trat das hoheitliche Gesetz. Die Zeit ist gekennzeichnet von den Folgen der Glorreichen Revolution 1688, dem Verlust zahlreicher Prärogative der Krone, dem über die Bill of Rights9) eingeführten parlamentarischen Regierungssystem mit den konservativen Tories und der wirtschaftsliberalen Partei der Whigs, die ab 1714 über fünf Jahrzehnte die Mehrheit im Unterhaus stellte. Die Parteien, das Parlament oder die Wahlen entsprachen jedoch nicht dem modernen Verständnis. Bestimmend war eine Oligarchie aus Hochadel und reichem Bürgertum.10)

Damit endete die Vorzensur, nicht die Zensur, die in einem Fall mit der Todesstrafe durchgesetzt wurde.11) Aber die Möglichkeiten zur Inhaltskontrolle der Schriften waren natürlich stark eingeschränkt, so dass alsbald neben den staatlichen oder halbstaatlichen Gazetten weitere Zeitungen auf den Markt kamen. 1688–1692 entstanden allein 26 neue Zeitungen, diese vielfach eng mit einzelnen politischen Mächten verbunden.12)

In England (und Frankreich) hatten die Verleger einen schlechten Ruf, da sie für hohe Preise und handwerklich wie inhaltlich schlechte Qualität verantwortlich gemacht wurden, während die besseren und günstigeren Bücher in erster Linie aus Holland stammten. Das Unterhaus lehnte 1695 eine Verlängerung des Licensing Act aus diversen Gründen ab, unter anderem, weil die Company of Stationers das Erscheinen von nützlichen Büchern verhindern könnte, den gesamten internationalen Handel der Londoner Buchhändlergilde zuordnete und das Verlagswesen mit nachteiligen Folgen für die Allgemeinheit monopolisiere: Der Import von Büchern war auf den Londoner Hafen beschränkt13)

[…] whereby the sole Printing of all, or most of, the Classick Authors are, and have been for many Years past, together with a great Number of the best Books, and of most general Use, monopolized by the Company of Stationers; and prohibits the importing any such Books from beyond Sea ; whereby the Scholars in this Kingdom are forced not only to buy them at the extravagant Price they demand, but must be content with their ill and incorrect Editions ; and cannot have the more correct Copies, which are published abroad […]14)

Die Londoner Buchhändlergilde versuchte mit neuen by-laws den möglichen Wettbewerb zu beseitigen, was ihr aber nicht gelang, da die erforderlichen hoheitlichen Machtmittel fehlten, um etwa eine gildenfremde Druckerei in der Provinz zu kontrollieren.15) Die Nachdrucker wurden als Piraten bezeichnet, die die Wirtschaftlichkeit der Verlage untergruben. Die etablierten Buchdrucker und Verleger gaben vor, sie seien durch den Wettbewerb in ihrer Existenz bedroht und begehrten in diversen Eingaben an das Parlament ein Verbot des Nachdrucks. Ob der Nachdruck tatsächlich bemerkenswerte Ausmaße annahm, ist ungewiss. Rückblickend lassen sich keine bedeutenden Änderungen des Buchhandels im Zusammenhang mit dem Ende des Nachdruckverbots oder dem Inkrafttreten des Statute of Anne feststellen.16) Die Verleger machten jedenfalls geltend, nach Common Law und den Grundsätzen der Vernunft habe der Verleger mit Erwerb des Manuskripts ein Recht am Werk wie an jedem anderen Eigentum erworben.17) Die Company of Stationers wollten mit ihren Eingaben erreichen, dass die erworbenen Rechte nicht gefährdet würden oder gar verloren gingen und dass sie auch in Zukunft ihre Geschäfte auf dieser Grundlage fortsetzen konnten.

Unmittelbar nach 1695 gab es angesichts der klaren Absage an ausschließliche Druckrechte im Unterhaus kaum Fürsprecher für die Restitution der ehemaligen Verhältnisse. Wenn unter den Parlamentariern eine neue Regelung zum Druck und Buchhandel gewünscht wurde, so gründete dies im Bestreben, die freie Presse zu bändigen, da sowohl deren Auftreten als auch der Umgang mit ihr unerforschtes Neuland für die Parlamentarier war. Dementsprechend richteten sich die Buchhändler in dieser Zeit an diese Parlamentarier mit der Begründung, Staat und Kirche bedürften des Schutzes vor aufrührerischen Texten. Das alte Lizensierungssystem sei ein geeignetes Mittel, eine Art Vorzensur zu gewährleisten. Das Parlament hatte 1695 allerdings den Entwurf auch abgelehnt, weil zwar im Titel und der Präambel von der Beschränkung von staatsgefährdenden (»seditious and treasonable«) Schriften die Rede sei, es jedoch an einer Strafvorschrift fehle. Statt dessen würde der Entwurf neben dem Eigentum an den Büchern (unabhängig von einem Patent) eine Vielzahl von überflüssigen Verboten und Genehmigungsvorbehalten enthalten.

Zahlreiche Gesetzesinitiativen zur Regelung der Verbreitung von Schriften und des Buchhandels wurden im Parlament auf den Weg gebracht, die erste unmittelbar am 11. Februar 1695, dem Tag, an dem die Verlängerung endgültig abgelehnt wurde. Bis 1704 gab es neun – Deazley zählt gar dreizehn – erfolglose Anläufe, den Licensing Act 1662 in weitgehend gleicher Form wieder zu beleben, alle mehr oder minder deutlich mit dem vorgeblichen Ziel, die Inhaltskontrolle für die Presse wieder zu etablieren, die jedoch aus diversen Gründen im Unter- oder Oberhaus scheiterten.18) Aufgrund der politischen Machtverteilung, dem an Macht gewinnenden Bürgertum, musste eine Begründung gefunden werden, die die Nützlichkeit für die Allgemeinheit, damit war eher die führende Oberschicht aus Adligen und wirtschaftlich potenten Bürgerlichen gemeint, in den Vordergrund stellte.

Eckhard Höffner 2017/10/10 11:49

Fortsetzung


1)
Der Stuart-König Charles I. von England, Schottland und Irland hatte seit 1629 versucht, ohne das englische Parlament zu regieren. Das Parlament hatte nach der damaligen Verfassung nur einen begrenzten Zuständigkeitsbereich (insb. Steuern) und wurde vom König nur einberufen, wenn dies notwendig war. Charles I. rief das Parlament erstmals wieder im April 1640 ein, um es im Mai (short parliament) wieder aufzulösen, weil es seiner Forderung nach höheren Steuern nur unter Bedingungen nachkommen wollte. Im November wurde ein neues Parlament einberufen, das nicht aufgelöst wurde, sondern sich mit eigenen Soldaten an den Aufständen der calvinistischen und presbyterianischen Schotten beteiligte und gegen die königlichen Truppen kämpfte. Charles I. verlor seine Macht und wurde 1649 hingerichtet. Die Regierung übernahm der Lordprotektor von England, Schottland und Irland Oliver Cromwell.
2)
Vgl. Feather S.~37–45; Rose S.~15 (wobei hinsichtlich des bei Rose zitierten Ausschnitts aus dem Pamphlet über das brach liegende Druckwesen in Deutschland zu sagen ist, dass in Deutschland seit 25 Jahren der Krieg und nicht das Recht herrschte – vgl. nur die sinkende Zahl der Novitäten, die sich seit Kriegsbeginn in etwa halbiert hatte: hier).
3)
Milton. In Miltons Schrift ging es nicht um die individuellen Rechte oder den Nachdruck, wie der Untertitel (»Unlicenc'd Printing«) nahelegen mag, sondern um die Wiedereinführung der Vorzensur durch das Parlament 1643. Licensing betraf – wie bereits ausgeführt – die staatliche Druckerlaubnis, die Zensur, nicht das Recht zum Kopieren. Gegenstand der Schrift Miltons war die Redefreiheit und die Freiheit von Vorzensur. Die Frage des Rechts am geistigen Werk erörterte Milton nicht, sondern streifte einzelne Aspekte eher beiläufig.
4)
Da das Parlament vom November 1640 nicht aufgelöst wurde (long parliament), wurde dieses als Organ genutzt, um 1660 den Sohn von Charles I. als Monarchen zu bestimmen.
5)
Feather S.~67.
6)
Licensing Act (1662) – An Act for Preventing Abuses in Printing Seditious, Treasonable, and Unlicensed Books and Pamphlets, and for Regulating of Printing and Printing Presses (the Licensing Act), 1662, 13 & 14 Car. II, c.33.
7)
Patterson S.~138.
8)
Patry S.~10.
9)
die keine Pressefreiheit vorsah
10)
Beide Parteien wollten die Monarchie und unterschieden sich in ihrer politischen Richtung nicht sonderlich. Eine Änderung der Zusammensetzung des Parlaments war in der praktischen Politik kaum spürbar. Die Parole des amerikanischen Unabhängigkeitskrieges No taxation without representation nahm in England eine Form an, nach der die Interessenvertretung nur den Vermögenden, Hochadel, Gentry und finanzkräftiges Bürgertum, zukam. Zwei Drittel der Abgeordneten wurden von kleinen Wählerkollegien mit weniger als einhundert, dreißig davon mit weniger als zehn Wählern bestimmt. In England waren für die Abgeordneten kaum mehr als einhunderttausend, im 1707 beigetretenen Schottland viertausend Personen wahlberechtigt (vgl. Mandrou S.~170–174). Der König regierte mit dem Parlament weiter, leitete das Kabinett, konnte sich aber nicht so leicht über das Parlament hinwegsetzen.
11)
Hilgers S.~217–221. St Clair S.~85, nennt den letzten Fall (1720): ein achtzehnjähriger Lehrling, der sich zum Druck einer regierungskritischen Schrift bereit erklärt hatte, wurde hingerichtet. Im 17. Jahrhundert gab es zwei Todesstrafen
12)
Feather S.~84–92; Habermas S.~125.
13)
Patterson S.~139 f. St Clair S.~66-83, weist auf folgenden Umstand hin: Üblicherweise erschienen jährlich mehrere Anthologien und Kurzfassungen von längeren Werken. Beginnend ab 1600 bis ca. 1775 sei diese Form fast vollständig vom Markt verschwunden beziehungsweise seien die alten Werke, die teilweise noch aus der Zeit vor der Reformation stammten, immer wieder neu aufgelegt worden. Die Zahl habe sich deutlich verringert, so dass die ärmeren Schichten, die sich die teuren Werkausgaben nicht leisten konnten, auf vollständig veraltete Literatur angewiesen waren. Einen konkreten Grund für das Ausbleiben dieser Gattung ist bislang noch nicht gefunden worden; Raven S.~231. Da jedoch unmittelbar im Anschluss an das 1774 ergangene Urteil Donaldson v. Becket eine Vielzahl von Anthologien und Kurzfassungen erschien, ist es wahrscheinlich, dass die Inhaber der Rechte an den Werken sich mit der auszugsweisen oder zusammenfassenden Wiedergabe nicht einverstanden erklärten. Wenn Böker, Abs. 13, darauf hinweist, dass St Clair auf zwei Anthologien des Verlegers Dodsley von 1748 mit drei Bänden und 1758 mit sechs Bänden nicht eingeht, zeigt auch dies nur die Seltenheit solcher Sammlungen.
14)
Journal of the House of Commons, 1695, Vol. 11, S. 306. In dieser Zeit fiel unter anderem auch das Handelsmonopol der mächtigen East India Company – es war aber 1708 wieder restauriert worden; Braudel S.~498–500. Ähnlich äußerte sich auch das schottische Parlament zwischen 1670 und 1680; vgl. Mann S.~53.
15)
Cornish S.~58.
16)
Collinson et al./Treadwell S.~770–776. Drucker in der Provinz, die Cornish S.~58, ohne genaue Untersuchung der tatsächlichen Umstände vermutet, gab es ja kaum, erst recht keine »regelrechte Anarchie des Buchwesens« (so aber Ellins S.~40).
17)
St Clair S.~89; Feather S.~50; Osterrieth S.~18.
18)
Feather S.~84–86; Feather S.~53; Patterson S.~141; Rose S.~36; Deazley S.~1–29. Zu Konflikten der Buchhändler mit der Zensur, vgl. Raven S.~120. Die Regierung fand jedoch eine andere Methode, die Verbreitung der Schriften zu beeinflussen, nämlich durch eine Verbrauchssteuer, die die Zeitungen verteuerte; Alexander S.~66 f.

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