Urheberrechtsreform und Verlagssterben
Gegner der geplanten Urheberrechtsreform meinen, das Gesetz zum „Urheberrecht in der Wissensgesellschaft“ sei eine Bedrohung der Wissenschaftsverlage. Mit der Realität im wissenschaftlichen Publikationsmarkt hat das wenig zu tun.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Anpassung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft“ (kurz UrhWissG) soll es erleichtern, geschützte Werke wie etwa Buchauszüge an Universitäten und anderen Bildungseinrichtungen zu verwenden. Die Regelungen zu Urheberrechtsausnahmen (Schranken) in diesem Bereich sollen übersichtlicher, die Befugnisse etwas erweitert werden.
Bei Universitäten, wissenschaftlichen Bibliotheken und Wissenschaftsorganisationen findet die geplante Reform großen Zuspruch, bei Verlagen teils heftige Ablehnung. „Für die kleinen und mittelgroßen Wissenschaftsverlage wäre eine Neufassung des Urheberrechtsgesetzes nach dem vorliegenden Entwurf ruinös“, äußerte zum Beispiel der Klostermann-Verlag in einer <html><a href=„https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Stellungnahmen/2017/Downloads/02102017_Stellungnahme_Verlage_der_Wissenschaft_RefE_UrhWissG.pdf“>Stellungnahme</a></html> zum ersten Entwurf des Justizministeriums.
In diesem Sinne hat jüngst auch der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates die Sorge geäußert, dass „die Zahl der entgeltlich abgesetzten Werke mit dem Vorschlag wesentlich zurückgehen“ könne und eine „eine Marktkonsolidierung auf Kosten kleinerer Wettbewerbsteilnehmer“ drohe (Drucksache 312/1/17). Der Bundesrat hat sich dieser Ausschussempfehlung nicht angeschlossen, symptomatisch ist sie dennoch: Es entsteht der Eindruck, Verleger hätten diese vorformuliert.
Subventionierung der Verlage ist nicht Aufgabe des Urheberrechts
Es geht in den Empfehlungen des Wirtschaftsausschusses nicht um die Urheber auf der einen Seite und um die an Wissenschaft interessierten Leser auf der anderen Seite, sondern um angeblich drohende Einnahmeverluste der Verlage und die „Weiterentwicklung der Geschäftsmodelle“, welche durch die Reform erschwert werde.
Bereits der Umstand, dass der Fokus auf den Verlagen liegt, verkennt den Zweck des Urheberrechts. Das geltende Urheberrecht ist nicht als Sonderrecht für Verlage ausgestaltet, das diese aus der in Artikel 3 des Grundgesetzes verankerten allgemeinen Gleichheit herausheben soll. Es sind Regelungen, die dem Schöpfer eines Werks Rechte im Hinblick auf das Werk geben. Die Aufgabe des Urheberrechts liegt auch nicht darin, als versteckte oder mittelbare Subvention für Verlage zu wirken. Der Zweck ist gerade nicht, einer mangelnden Rentabilität der Geschäftstätigkeit einiger Verlage abzuhelfen oder die Verlagsunternehmen in Zeiten vorgeblich schwieriger oder sogar existenzbedrohender wirtschaftlicher Rahmenbedingungen zu unterstützen.
Der Zweck des Urheberrechts liegt bei ökonomischer Betrachtung in erster Linie darin, die Urheber zu unterstützen. Das Urheberrecht soll ihnen Einnahmemöglichkeiten verschaffen, die sie – so jedenfalls die Idee – ohne das Urheberrecht nicht hätten. Diese Idee liegt auch dem Urheberrecht in der Wissenschaft zugrunde, selbst wenn sie dort realitätsfern ist: Das Urheberrecht soll demnach dazu führen, dass Wissenschaftler infolge der Chance auf Einnahmen ihre wissenschaftlichen Erkenntnisse publizieren und so die interessierten Leser davon lernen und darauf aufbauen können. Dass diese vom Urheberrecht in Aussicht gestellten Einnahmen bei wissenschaftlichen Autoren selten anzutreffen und nicht Grund für das Verfassen und Veröffentlichen von wissenschaftlichen Arbeiten sind, ist wohl auch dem Bundesrat bekannt.
Dennoch ist zu vermuten, dass sich durch die Gesetzesänderung die Einnahmen der Autoren eher vergrößern würden. Der Großteil der wissenschaftlichen Autoren erhält von den Verlagen kein Honorar, sondern allenfalls Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften. Die Einnahmen der Verwertungsgesellschaften wiederum würden sich wahrscheinlich erhöhen, wenn an Universitäten und Bildungseinrichtungen in Zukunft mehr kopiert und genutzt werden darf. Der Wirtschaftsausschuss kommt zu dem gleichen Schluss und erwartet daher eine Mehrbelastung der öffentlichen Haushalte durch Zahlungen an Verwertungsgesellschaften (Randziffer 7).
Vorrang von Lizenzen als Innovationsbremse
Kern der Auseinandersetzung ist der geplante Vorrang der gesetzlichen Regel vor Verträgen. Anders als bislang würde gelten: Eine Hochschule darf zum Beispiel einen Buchauszug auch dann auf eine Lernplattform stellen, wenn der Verlag dafür eine Lizenz anbietet. Zahlungen an eine Verwertungsgeselllschaft wie die VG Wort wären ausreichend, auf vertragliche „Beschränkungen zum Nachteil der Nutzungsberechtigten“ könnten sich Verlage nicht berufen (Paragraf 60g des Regierungsentwurfs).
Eine solche Regel trage dazu bei, „das Geschäftsmodell kleiner und mittelständischer Wissenschaftsverlage [zu] torpedieren“, heißt es etwa in einer Stellungnahme des Budrich-Verlags. Auch der Wirtschaftsauschuss des Bundesrats bringt vor, der Vorschlag sei „für content-orientierte Geschäftsmodelle (…) geradezu innovationsfeindlich.“ Die Entwicklung eines digitalen Verlagsangebots mit innovativen Funktionen sei unattraktiv, wenn es keinen Vorrang von Verträgen und Lizenzmodellen gäbe. Das läuft auf die Beibehaltung des gegenwärtigen Standes hinaus, denn entsprechende Verträge können seit langem vereinbart werden.
Die Verlage hatten aber über zwei Jahrzehnte Zeit, Lizenz- und Geschäftsmodelle zu entwickeln. Solche Geschäftsmodelle haben die Verlagsunternehmen durchaus entwickelt, das Ergebnis war jedoch fatal: Wissenschaftsorganisationen und Bibliotheken sahen sich zunehmend außerstande, für steigende Lizenzzahlungen aufzukommen und kündigten Verträge mit großen Verlagen. Boykottaufrufe von Wissenschaftlern, etwa gegen die Preispolitik des Elsevier-Verlags, blieben ohne greifbare Ergebnisse.
Die deutschen Wissenschaftsorganisationen schlossen sich angesichts der unbefriedigenden Umstände 2016 zu einem Konsortium zusammen und verfolgen im Projekt „DEAL“ das Ziel, bundesweite Lizenzverträge mit großen Wissenschaftsverlagen abzuschließen. Durch Bündelung der Verhandlungsmacht soll eine „signifikante Änderung gegenüber dem gegenwärtigen Status Quo bei der Verhandlung, den Inhalten und der Preisgestaltung“ erreicht werden.
Es besteht daher kein Anlass zur Annahme, dass ein Vorrang von Vertragsprodukten und Lizenzmodellen nunmehr – nach zwei Jahrzehnten – zu einer Verbesserung des Angebots der Verlage führt. Verlagsunternehmen werden aufgrund des geltenden Urheberrechts nicht veranlasst, über günstige Preise, Absatz- und Vertriebsmethoden oder vorteilhafte Vertragsbedingungen zu konkurrieren.
Das spiegelt sich auch in den Gewinnmargen der großen Wissenschaftsverlage wider, die in diesen konstant außergewöhnlichen Höhen bei einem wirksamen Preis- und Qualitätswettbewerb nicht möglich wären. Wer mit derart hohen Gewinnmargen am Markt tätig ist, hat keinerlei Anlass, sein Geschäftsmodell zu ändern. Die Entwicklung von innovativen und sinnvollen Modellen würde gerade durch die angestrebte Gesetzesänderung angeregt werden, weil erst dann die Verlagsunternehmen einen Anreiz haben, ein besseres Angebot zu entwickeln. Innovationsfeindlich dagegen ist mangels wirksamen Wettbewerbsdrucks der bestehende Vorrang von Vertragsangeboten.
Marktwirtschaft in Gefahr?
Völlig in die Irre führen in diesem Rahmen Beiträge wie im <html><a href=„http://www.tagesspiegel.de/politik/gastbeitrag-das-neue-urheberrecht-will-die-marktwirtschaft-aushebeln/19825274.html“ target=„_blank“>Tagesspiegel</a></html> vom 18. 5. 2017 von Jan Bernd Nordemann, der als Folge der Reform die Marktwirtschaft in Gefahr sieht. „Das neue Urheberrecht will die Marktwirtschaft aushebeln“, Autoren und den Wissenschaftsverlagen drohe durch die Schranken im Gesetzesentwurf der „Ausstieg aus der exklusiven Zuordnung der Rechte und damit letztlich aus marktwirtschaftlichen Mechanismen.“ Hierzu nur zwei kurze Anmerkungen:
- Ein essenzieller Mechanismus der Marktwirtschaft ist der Wettbewerb. Dieser Mechanismus wird durch das Urheberrecht ausgehebelt oder zumindest durch das Gesetz begrenzt. Nicht die Reform des Urheberrechts hebelt marktwirtschaftliche Mechanismen aus, sondern das Urheberrecht als solches.
- Ferner verwechselt der Autor die „Sache“ mit dem „Recht“; ein häufig anzutreffender Irrtum, den der Ökonom Eugen Böhm-Bawerk bereits 1881 dargestellt hat. Eine Marktwirtschaft funktioniert auch ohne vor Gericht durchsetzbare exklusive Rechte, wie man etwa am Drogenmarkt beobachten kann. Werke von Goethe oder Kafka werden ebenfalls ohne exklusives Recht am Werk hergestellt und gehandelt. Ohne exklusive Rechte mag das Ergebnis nicht immer das Beste sein. Aber mit Monopolen oder ungebremster Marktmacht einzelner Unternehmen ist das Ergebnis nie optimal.
Rentabilitätsverlust für Verlagsunternehmen?
Der Wirtschaftsausschuss weist ferner darauf hin, „dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Verlagsunternehmen in den letzten Jahren sehr schwierig, für nicht wenige sogar existenzbedrohlich geworden sind.“ Diese Feststellung ist schlichtweg falsch. Es mag sein, dass es einzelnen Unternehmen schlecht geht. Wenn aber die Hälfte der Produktion aus Unternehmen stammt, die mit Traumrenditen tätig sind, sind die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht schwierig, sondern traumhaft gut.
Tatsächlich gibt es in diesem Bereich einige große Verlage, die einen ganz erheblichen Anteil der wissenschaftlichen Veröffentlichungen publizieren und zugleich vergleichsweise hohe Gewinne und Gewinnmargen aufweisen. Nach aktuellen Schätzungen stammt in etwa die Hälfte aller wissenschaftlichen Veröffentlichungen weltweit von vier Verlagsunternehmen.
Eine Konzentration der Verlage im Bereich der wissenschaftlichen Veröffentlichungen findet seit längerer Zeit statt. Folgende Grafik aus einer 2015 veröffentlichten Studie zum „<html><a href=„https://doi.org/10.1371/journal.pone.0127502“ target=„_blank“>Oligopol wissenschaftlicher Verlage in der digitalen Ära</a>“</html> von Vincent Larivière, Stefanie Haustein und Philippe Mongeon verdeutlicht, dass insbesondere mit Beginn der Digitalisierung eine Vielzahl von wissenschaftlichen Zeitschriften von den großen Verlagshäusern (Elsevier, Wiley-Blackwell, Springer Nature und Taylor & Francis) übernommen wurden oder – wie bei Springer und Nature – durch Fusionen zusammengekommen sind.
<html><img alt=„Marktkonsolidierung durch Erwerb“ src=„https://fatto.de/CMS/data/uploads/grafik/journal_movement.png“ style=„max-width: 800px;“ /></html>
Der Studie zufolge stammen inzwischen im Bereich Sozialwissenschaften 70 Prozent und im Bereich Medizin und Naturwissenschaften 53 Prozent der Veröffentlichungen von den großen Verlagshäusern. Lediglich bei den Geisteswissenschaften ist die Konzentration mit rund 20 Prozent geringer.
Allerdings sind bei einem zumindest teilweise funktionierenden Wettbewerb die Gewinnmargen in der Regel deutlich niedriger. 10 Prozent können als außergewöhnlich hoch angesehen werden. Betrachtet man hingegen die großen Wissenschaftsverlage, ist das Gegenteil einer schwierigen oder gar existenzbedrohenden Lage feststellen: 2012 hat Springer Science and Business Media eine Gewinnmarge in Höhe von 35 Prozent ausgewiesen; bei Taylor & Francis waren es 2013 35,7 Prozent und bei John Wiley & Sons in der Wissenschaftssparte im selben Jahr 28,3 Prozent. Reed Elsevier Wissenschaft veröffentlichte für 2015 eine Gewinnmarge von 36,7 Prozent und für 2016 mit 36,8 Prozent erneut ein sehr gutes Ergebnis.
Nachfolgende Grafik – erneut aus der oben genannten Studie von Larivière, Haustein und Mongeon – zeigt, dass Elsevier im Wissenschaftsbereich seit 1990 Gewinnmargen von konstant über 30 Prozent ausgewiesen hat („B“ in der Grafik). Zugleich hat sich seit 2000 der Umsatz in etwa vervierfacht.
<html><img alt=„Gewinnmargen bei Elsvier“ src=„https://fatto.de/CMS/data/uploads/grafik/margen.png“ style=„max-width: 600px;“ /></html>
Durch eine Gesetzesänderung droht also keine „Marktkonsolidierung auf Kosten kleinerer Verlage“, denn diese Konzentration und das Verschwinden vieler kleiner und mittlerer Verlage schreitet seit Jahrzehnten voran. Dieser Konzentrationsprozess lässt sich in vielen Branchen feststellen; im Verlagswesen ist er eine Folge der ökonomischen Rahmenbedingungen, die durch fallende Stückkosten (Produktion) und die Geltung des Urheberrechts gekennzeichnet sind.
In solchen Märkten wird regelmäßig mehr produziert als der Markt aufnehmen kann. Das illustriert den Gegensatz zwischen einer sozialistischen Mangelwirtschaft mit leeren Regalen und vollen Geldbeuteln und der industriellen Marktwirtschaft, in der so viel produziert wird, wie der Markt aufnimmt. Wenn mehr produziert als gekauft wird, verschlechtert sich die wirtschaftliche Lage der Anbieter – bis einige ausscheiden und das Angebot sich der Nachfrage anpasst. Ein solcher Marktmechanismus ist ein sich dauernd ändernder Prozess, der zur Steuerung der Wirtschaft notwendig ist, aber mit Einzelschicksalen verbunden ist. Hier schließt sich auch der Kreis, dass das Urheberrecht als versteckte Subvention der Verlage funktioniert – nur eben vor allem zu Gunsten der Großunternehmen.
Die geringen wirtschaftlichen Erfolge der meisten kleineren Verlagsunternehmen sind tatsächlich eine Folge des Urheberrechts: Durch das Urheberrecht wird ein Markt geschaffen, in dem eine monopolistische Konkurrenz herrscht. Eine Folge davon ist zum Beispiel, dass ein Großteil des begrenzen Budgets der wissenschaftlichen Bibliotheken in die hohen Gewinne der großen Verlage fließt – mit der Folge, dass weniger für andere übrig bleibt.
Anders gesagt: Der Kuchen würde durch Beibehaltung des bisherigen Rechtsstands nicht größer. Es streiten sich um ihn einige Großverlage mit den anderen Verlagen. Wenn die kleineren Verlage mehr Kuchen haben wollen, müssen sie entweder die Kuchen vergrößern – also zum Beispiel die Budgets der Bibliotheken auf Kosten der Steuerzahler erhöhen – oder den Teil der Großen am Kuchen verringern.
Die Großen könnten angesichts der hohen Gewinne durchaus auf einen Teil verzichten, ohne in wirtschaftliche Bedrängnis zu geraten oder weniger zu produzieren. Nur: Wie soll man diese Unternehmen dazu zwingen, auf einen Teil der Gewinne zu verzichten? In der Marktwirtschaft gilt als das geeignete Mittel ein funktionierender Preiswettbewerb, der aber gerade durch das Urheberrecht ausgeschaltet wird.
Wenn die bisherige Gesetzeslage die kleinen und mittleren Verlage nicht vor der Konzentration bewahrt hat, wieso sollte sich das mit einem weiterhin bestehenden Vorrang der Lizenzmodelle ändern? Höhere Einnahmen – ein größerer Kuchen – würden ja nicht auf die einzelnen Verlage, sondern in erster Linie nach Umsatz verteilt. Gerade die Großverlage würden auch am meisten profitieren. Diese benötigen gewiss keine Unterstützung. Man vergrößert so das Ungleichgewicht noch mehr, womit das Ziel vollkommen verfehlt werden würde.
Schließlich: Wenn der Rentabilitätsverlust kleinerer Verlage durch insgesamt höhere Gewinne der Verlagsbranche vermieden werden soll (größerer Kuchen), muss jemand dafür aufkommen. Die „Gegenfinanzierung“ höherer Gewinne per Lizenzvorrang leisteten dann wissenschaftliche Bibliotheken, finanziert von Steuergeldern. Aus Sicht der Universitäten und Bibliotheken kann das nur noch zynisch erscheinen.